Das Bauvertragsrecht ist Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Mit VOB-Verträgen, BGB-Werkverträgen und Bauteil-Lieferverträgen war RA Klaus W. Dörwald als langjähriger Mitarbeiter eines mittelständischen Bauunternehmens und Beton-Fertigteilwerkes ständig verantwortlich befasst, sei es für das Unternehmen als Auftragnehmer und sei es - so vor allem im Schlüsselfertigbau - für das Unternehmen in seiner Funktion als Auftraggeber.
Mit diesem praxiserprobten Wissen und der reichen "Front"-Erfahrung verfügt der Kanzleiinhaber über ein hervorragendes Rüstzeug für seine Arbeit in der baurechtlichen Beratung von Mandanten und für seine Tätigkeit als Referent bei Schulungen und Seminaren.
Themenbereiche der Schulungsveranstaltungen sind vornehmlich:
VOB-Recht: Vom Angebot über die Mängelhaftung und Sicherheitengestellung bis zur Zahlung und Verjährung
BGB-Werkvertragsrecht
Kaufvertragsrecht
Lieferverträge für Bauteile aus Holz oder Stahlbeton
allgemeines Vertragsrecht
AGB-Recht (Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Forderungssicherungsgesetz
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